Ausbildungsinhalte
Bei der Weiterbildung zur staatlich geprüften bzw. anerkannten Motopädin handelt es sich um eine Weiterbildung mit staatlicher Abschlussprüfung, die auf eine vorherige Berufsausbildung aufbaut. Die gesamte Aus-und Weiterbildung erstreckt sich somit über mindestens 5 Jahre.
Angeboten wird die Weiterbildung zur staatlich geprüften bzw. anerkannten Motopädin als einjähriger Vollzeitbildungsgang an einer Fachschule für Motopädie. Zudem besteht an einigen Schulen die Möglichkeit zu einer zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung, bei gleichem Unterrichtsumfang und –inhalt.
Fachschulen sind staatlich anerkannte oder genehmigte Einrichtungen der beruflichen Bildung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Dies macht deutlich, dass es sich bei der Weiterbildung zum staatlich geprüften / anerkannten Motopäden nicht um eine Fortbildung handelt!
Die Weiterbildung ist derzeit an 13 staatlich genehmigten und anerkannten Fachschulen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Hessen möglich, ist jedoch noch nicht bundeseinheitlich geregelt. Eine Vereinheitlichung wird durch die Kultusministerkonferenz angestrebt.
Die Weiterbildung zur staatlich geprüften bzw. anerkannten Motopädin umfasst mindestens 1200 Unterrichts-stunden sowie begleitende Praktika und Hospitationen in geeigneten Einrichtungen.
Die staatliche Abschlussprüfung sieht eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie an einigen Schulen eine praktische Prüfung vor.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung unter staatlicher Aufsicht berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
• staatlich anerkannte(r) Motopäd(e)in“ (NRW, Hessen)
• staatlich geprüfte(r) Motopäd(e)in / Mototherapeut(in)“ (Thüringen*)
• staatlich geprüfte(r) Motopäd(e)in“ (Sachsen-Anhalt, Thüringen)
*Dies gilt für die Absolventen der zwei ersten Jahrgänge der grundständigen, dreijährigen Berufsausbildung.
Eine aktualisierte Schulliste steht hier zum Download bereit!