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Der DBM e.V. ist Mitglied im

Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates

Im Januar 2014 gründeten rund 40 im Gesundheitswesen erfahrene Personen den „Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates“. Dieser Verein arbeitet seitdem dafür, einen Nationalen Gesundheitsberuferat (NGBR) für Deutschland ins Leben zu rufen und auf eine tragfähige Basis zu stellen. Unser Engagement dient der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Mittlerweile sind es über 70 Mitglieder geworden.


Warum ist ein NGBR notwendig? Bis heute gibt es in Deutschland keine Instanz, die die gesamte Entwicklung der Gesundheitsberufe im Blick hat. Es geht um

  • interdisziplinäre und interprofessionelle Kooperation,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie
  • neue Herausforderungen der Arbeitswelt.

Ein NGBR kann eine permanente Stelle (z.B. eine Arbeitsgruppe) sein oder ein regelmäßig stattfindendes Dialogforum, das z.B. Tagungen, parlamentarische Abend u.a. umsetzt. Für die Etablierung eines NGBR bedarf es einer rechtlichen Regelung, wofür der Verein intensiv wirbt und inhaltliche Vorarbeit leistet.

 

Die Idee eines „Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR)“

Im Gesundheitswesen ist ein dramatischer Personalmangel, nicht nur beim Pflegepersonal, unübersehbar. Gleichzeitig steht vielerorts die Sicherung der Versorgungsqualität zur Debatte. Im Rahmen der Erarbeitung der Denkschrift der Robert Bosch Stiftung „Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln“ hat sich gezeigt, dass es daher ein zentrales beschäftigungs- und bildungspolitisches Anliegen sein muss, für alle Berufe und Berufsbilder im Gesundheitswesen die aktuellen und künftigen Bedarfe in einem geeigneten Verfahren zu bestimmen. Noch viel zu wenig wird dem zwingenden Zusammenhang zwischen Qualifikation, rechtlich abgesicherter Berufsausübung und Qualität der Leistungserbringung die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Dabei geht es auch darum, angesichts der Vielzahl der ausbildungs- und berufsrechtlichen Vorschriften eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Heilberufe zu schaffen („Allgemeines Heilberufegesetz“; „Gesetz über Heilberufe“).

Damit dies gelingt, bedarf es eines strukturierten und institutionalisierten Dialogs aller Akteure des Gesundheits-, Bildungs- und Gesundheitswirtschaftssystems in einem „Nationalen Gesundheitsberuferat (NGBR)“. Als ständiges Forum, beschäftigt sich ein NGBR u.a. damit, bestehende Gesundheitsberufe anzupassen und neue zu schaffen.

Der Dialog muss kontinuierlich, transparent und nachhaltig sein. Als hilfreich und zielführend erachten wir zudem die unabhängige Perspektive eines NGBR, der möglichst frei von Verbands- und sonstigen Parteiinteressen wirkt.

Der NGBR hat eine beratende Aufgabe, ähnlich der Funktion z.B. des Wissenschaftsrats oder vergleichbarer institutionalisierter Beratungsgremien. Die Aktivitäten auf nationaler Ebene sollen künftig erweitert werden um den Austausch und die Kooperation mit den zunächst deutschsprachigen Ländern in der EU sowie  der WHO-Regionalebene.

Ansprechpartnerin im DBM e.V.: Manuela Rösner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Weitere Informationen unter:

http://www.nationalergesundheitsberuferat.de/